Freies Telefonieren, Surfen und Simsen in der ganzen EU – Keine Roaminggebühren mehr in Europa ab dem 15. Juni 2017

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    Freies Telefonieren, Surfen und Simsen in der ganzen EU – Keine Roaminggebühren mehr in Europa ab dem 15. Juni 2017

    EuropaGute Neuigkeiten: Ab dem 15. Juni 2017 entfallen europaweit in 31 Ländern die Roaminggebühren bei Mobilfunktarifen. Die komplette Liste der betroffenen Länder finden Sie weiter unten im Text. Für Sie als Kunde bringt das nur Vorteile mit sich. Zusätzliche Kosten beim Telefonieren, Surfen im mobilen Internet und Simsen während Geschäftsreisen oder im Urlaub außerhalb Deutschlands gehören damit der Vergangenheit an. Telefonieren, Surfen und Simsen Sie sorgenfrei in ganz Europa, als ob Sie Deutschland nie verlassen hätten – ohne Aufpreis.

    Das Roam-It-Like-At-Home-Prinzip (RLAH-Prinzip) macht es möglich: Durch die grundsätzliche Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der Europäischen Union werden Mobilfunktarife und –kosten transparenter. Nicht nur Vertragstarife sondern auch Prepaid-Tarife profitieren von der Neuregelung, welche durch das EU-Parlament erlassen wurde.



    Achtung: Nicht ausnahmslos alle Tarife sind vom Roaming innerhalb der EU befreit

    Eine Sache gibt es aber dabei zu beachten: Die neue Regelung greift nicht bei allen Tarifen. Zwar sind in der Regel alle spätestens ab dem 15. Juni 2017 neu abgeschlossenen Tarife von der neuen und EU-weiten Roaming-Regelung betroffen, bei Altverträgen kann es allerdings zu Abweichungen kommen. Überprüfen Sie bitte daher unbedingt Ihren persönlichen Tarif, bevor es bei der Benutzung ihres Smartphones oder Tablets im EU-Ausland zu unerwarteten Kosten aufgrund von Roaming kommt. Nähere Informationen zu den Roaminggebühren Ihres Tarifs erhalten Sie bei Ihrem Provider.



    Wer muss weiterhin Roaminggebühren bezahlen?

    Mobilfunkanbieter können ihren Kunden auch weiterhin Roaminggebühren in Rechnung stellen, wenn diese eine festgelegte Grenze (Fair-Use-Grenze) überschreiten. Die vom Mobilfunkanbieter festzulegenden Grenzen einer angemessenen Roamingnutzung müssen in den Verträgen mit den Kunden vereinbart werden. Damit soll zum einen die missbräuchliche Nutzung von Dauer-Roaming unterbunden werden und gleichzeitig verhindert werden, dass Kunden beispielsweise im EU-Ausland einen günstigeren Tarif buchen und diesen dann in ihrem Heimatland uneingeschränkt nutzen.

    Die Abschaffung der Roaminggebühren ist für Reisende gedacht, die sich zeitweise im EU-Ausland aufhalten. Wer sich hingegen dauerhaft im europäischen Ausland befindet, muss weiterhin mit Roaminggebühren rechnen.



    In diesen EU-Ländern entfallen ab dem 15. Juni 2017 die Roaminggebühren:

    Belgien
    Bulgarien
    Dänemark
    Deutschland
    Estland
    Finnland
    Frankreich
    Griechenland
    Großbritannien
    Irland
    Island
    Italien
    Kroatien
    Lettland
    Liechtenstein
    Litauen
    Luxemburg
    Malta
    Niederlande
    Norwegen
    Österreich
    Polen
    Rumänen
    Schweden
    Schweiz
    Slowakische Republik
    Slowenien
    Spanien
    Tschechien
    Ungarn
    Zypern


    Achtung – Portugal bildet eine Ausnahme

    Obwohl zur EU dazugehörend, ist Portugal nicht von der Neuregelung der Roaminggebühren innerhalb der Europäischen Union betroffen. In Portugal fallen nach wie vor Roaminggebühren bei der mobilen Telefonie, der Nutzung des mobilen Internets sowie beim Versand von SMS an.



    Wichtige Information – Großbritannien ist bis zum vollendeten Brexit eingeschlossen

    Das Vereinigte Königreich (Großbritannien) bleibt rechtlich gesehen bis zum Abschluss der Austrittsverhandlungen (Brexit) Mitglied der EU und muss alle Rechte und Pflichten erfüllen, die damit einhergehen. Bis zum vollendeten Brexit gilt die Neuregelung der Roaminggebühren innerhalb der EU also ebenso vollumfänglich in Großbritannien.



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